DAS DENKMAL FÜR DEN WEINGARTENER VERTRAG
Marbod Fritsch gewinnt Wettbewerb zur Gestaltung eines neuen Denkmals in der Stadt Weingarten.
Der Bregenzer Künstler Marbod Fritsch soll das Denkmal zum Weingartener Vertrag gestalten.
Der Entwurf des Künstlers Marbod Fritsch wurde in der 2. Runde des Wettbewerbs unter zuletzt vier Vorschlägen zum Sieger gekürt. Das Preisgericht würdigt seine moderne, kluge Installation, die an die Fassade eines Gebäudes angebracht wird – und auf den ersten Blick irritiert.
Keine Skulptur sondern ein Text!
Das Denkmal, das die Erinnerung an das geschichtsprägende Ereignis vor 500 Jahren wach halten soll, ist ungewöhnlich. Anders als bei allen anderen eingereichten Vorschlägen handelt es sich beim siegreichen Entwurf nicht um eine klassische Skulptur, sondern um eine Installation an einem Gebäude.
Ein Textfragment, das aus dem Weingartener Vertrag stammt, wird in vergoldeten Großbuchstaben an eine Hauswand geschrieben: „Damit Frieden, Ruhe und Einigkeit dauerhaft bewahrt werden, sollen wir...“ Das offene Ende, das entgegen dem Original von „sollen die...“ in „sollen wir...“ verändert wurde, richtet sich an uns. „Wir werden aufgefordert, diese Leerstellen zu füllen, denn nur durch unser Tun wird jeder Vertrag lebendig“, sagt der Künstler Marbod Fritsch dazu.
Der Betrachter soll stehen bleiben, den schwer lesbaren Satz entziffern und nachdenken. Eine Stele am Boden soll hierzu – auch mit QR-Code auf digitale Inhalte – weitere Hinweise geben. Das Preisgericht teilt den Ansatz des Künstlers, Erinnerung nicht als abgeschlossen, sondern als stets auf Erneuerung und Veränderung basierenden Prozess zu sehen.
Die ungewohnte Gestaltung lädt zur Auseinandersetzung über die Inhalte des Weingartener Vertrags, die geschichtliche Bewertung und die daraus zu ziehenden Lehren ein.
Als Standort schlägt Marbod Fritsch das „Ruthersche Haus“ auf dem Münsterplatz vor, jedoch eigne sich auch jede andere Fassade, etwa am „Hirschen“ (Tourist-Information) oder am Kornhaus. Die Stadt wird in Gesprächen mit dem Denkmalschutz und den Gebäudeeigentümern zunächst die Realisierungschancen der Standorte klären.